Vorurteile

Do 5 Okt 2006, 10:57 Uhr von timmer in Onkelz

Ich weiß, dass es sehr intelligente Menschen gibt, die hier beinahe täglich lesen. Jedoch wissen sie von einigen Dingen, die mir wichtig sind, nur sehr wenig. Das werde ich versuchen mittels Informationen nach und nach aufzuarbeiten. Ich hoffe diejenigen wissen wer gemeint ist und lesen es wenigstens einmal durch.

Es geht hierbei natürlich um die Band „Böhse Onkelz“. Die Band, der Mythos, die Legende.

Für die Leute, die es nicht interessiert, die können hier aufhören mit dem Lesen, für die anderen heißt es klicken.

Beginnen möchte ich mit folgendem Vorurteil: Böhse Onkelz? Die Alben von denen sind doch verboten/indiziert!

Ja! Genau 1! Von 19 Studioalben. Tatsächlich wurde das Debütalbum „Der nette Mann“ indiziert. Aber zu Recht? Nun, mal ganz von vorne. Das Album kam 1984 heraus. Im August 1986 kam bei den Onkelz ein Brief der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ins Haus. Dort schrieb man, dass mehrere Landkreise einen Indizierungsantrag gestellt haben, der jetzt geprüft wird. Das letzte Schreiben im September 1986 bestätigte die Indizierung.
Mal abgesehen davon, dass es den Onkelz egal war, weil sie 1. nichts an der Platte verdienten und 2. sie existierte, möchte ich trotzdem besonders auf diese Zensur eingehen:

Das Lied „Frankreich 84“ soll zum Rassenhass aufstacheln. Hallo? Es ist ein Fußballlied zur EM 84. Hört es euch an, dort werdet ihr nur spüren wie sehr sie hinter der Mannschaft standen und welche Vorfreude auf dieses Event herrschte.

Ein weiteres Lied was angeprangert wurde, war das Titellied „Der nette Mann“. Ein Lied gegen Kinderschänder. Ein Lied, das in der Ich-Form geschrieben wurde, aus Sicht des Täters. Ein Lied, welches die ganze Brutalität dieser Schweine darstellt. In den Medien kursieren täglich haarkleine Details über die Taten dieser Verbrecher, aber an anderer Stelle verbietet ihr darüber was zu schreiben? Das ist mehr als dumm! „Ich bin der nette Mann von nebenan und jeder könnt es sein, schaut mich an, schaut mich an, ich bin das perverse Schwein“ ist ja wohl eindeutig, oder?

Neben den falsch verstanden Worten, gab es Sätze wie „… zerschlagt den anderen das dumme Gesicht…“, die die Antragsteller, in Ermangelung der richtigen Texte, frei erfunden hatten.

Stephans Lieblingsspruch war Absatz 17 dieser Zensur:

„…Insbesondere stellen die Lieder auf der Schallplatte keine Kunst dar und dienen ihr auch nicht. Ein Kunstwerk liegt nämlich nur dann vor, wenn ein bestimmtes Maß an künstlerischem Niveau vorliegt. Dies beurteilt sich nicht allein nach ästhetischen Kriterien, sondern auch nach dem Gewicht, dass das Kunstwerk für die pluralistische Gesellschaft nach deren Vorstellung über die Funktion der Kunst hat…“

Das klang fast so, als wollte man ihnen entartete Kunst vorwerfen. Mit anderen Worten hieß das: „Was der Mehrheit nicht gefällt ist keine Kunst!“ oder „Was Kunst ist, darüber entscheiden immer noch wir!“

Lustig war auch, dass bei all dem angeblichen „Rassenhass“ und bei all dem „verdeckten nationalen Gedankengut“, das man ihnen unterstellte, das „Deutschlandlied“ unbeschadet die Zensur passierte. Das einzige Lied, in dem man das Nationalgefühl hineininterpretieren hätte können, das Kultlied einer Skinheadgeneration, wurde mit keinem Wort im Indizierungsbescheid erwähnt.

Falls ihr noch etwas wissen wollt oder andere Vorurteile habt, bitte in die Kommentare schreiben. Auch Meinungen und Eindrücke zu diesem Thema würde ich gerne lesen.